Unser Leistungsangebot

Grundpflege nach SGB XI

Grundpflege wird zum Großteil über den Pflegegrad direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Die Preise richten sich nach einem immer nach einem aktuell vorgegebenen Punktwert. Ihre Pflege ist individuell planbar, kommen Sie auf uns zu!

Verhinderungspflege

Viele Tätigkeiten, die Sie als pflegende Angehörige übernehmen, können wir als Vertretung bei zum Beispiel Urlaub übernehmen. Auch Einkäufe sind hier möglich. Es wird zusätzlich zum Pflegegeld von Ihrer zuständigen Pflegekasse übernommen.

Behandlungspflege nach SGB V

Hierzu zählen beispielsweise Medikamentengabe, Insulingabe, Kompressionstherapie oder der Wechsel von Trachealkanülen. Behandlungspflegen werden über die Krankenkassen abgerechnet und beeinflussen das Pflegegeld nicht. Es wird eine Verordnung Häuslicher Krankenpflege von Ihrem Arzt benötigt.

Pflegeberatung nach §37 SGB XI

Wenn ein Pflegegrad von der Kasse genehmigt wurde, so sind ab Pflegegrad 2 halbjährlich beziehungsweise ab Pflegegrad 4 vierteljährlich Beratungen notwendig. Diese führen wir gerne durch und übermitteln die Protokolle abschließend an die Pflegekasse.

Wundmanagement

Insbesondere bei chronischen Wunden ist eine angemessene Versorgung notwendig. Gerne unterstützen Sie unsere zertifizierten Wundexperten und führen die Verbandswechsel über eine Verordnung von Ihrem Arzt durch. Bei Wundmanagement handelt es sich um eine Leistung der Krankenkasse.